Neue Kündigungsfristen für Arbeiter
Mit 01. Oktober 2021 wurden die Kündigungsfristen von Arbeitern an die der Angestellten angepasst. Es gelten sohin gleichartige Modalitäten für die Kündigungen. Es bestehen Ausnahmen für Saisonbrachen, wobei insbesondere im Gastgewerbe strittig ist, ob es sich dabei um eine Saisonbranche im Sinne der diesbezüglichen Regelungen handelt. Es wurde sowohl von Seiten der Gewerkschaft als auch von Seiten der Wirtschaftskammer ein entsprechender Antrag gestellt, der jeweils negativ vom Obersten Gerichtshofs behandelt wurde. Es ist sohin weiterhin nicht höchstgerichtlich geklärt, ob das Gastgewerbe nun eine Saisonbranche im Sinne dieser Regelung ist, so dass die entsprechenden Ausnahmebestimmungen im Kollektivvertrag gelten, oder nicht. Es tun sich in
Kündigung in der Kurzarbeit
Die aktuelle Situation mit COVID-19 bringt einige arbeitsrechtliche Herausforderungen mit sich. Das Instrument der Kurzarbeit wurde „wiederbelebt“ und wird von vielen Unternehmen genutzt. Dennoch steht oftmals das Thema der Kündigung von Mitarbeitern im Raum. Die Frage der Zulässigkeit von Kündigungen während aufrechter Kurzarbeit ist aktuell äußerst präsent. Die Rechtsprechung dazu muss sich erst entwickeln. Wesentlich ist dazu auch, dass die Kurzarbeit zum einen ein arbeitsrechtliches Thema ist, zum anderen auch ein Thema der Kurzarbeitsbeihilfe. Die Rechtsmeinungen dazu gehen in verschiedene Richtungen: Zulässigkeit von Kündigungen Nach einer Meinung sind Kündigungen aus arbeitsrechtlicher Sicht auch während aufrechter Kurzarbeit (sowohl von Mitarbeitern, die sich in Kurzarbeit