Kündigungsfristen-Neu – verfassungskonform?
Die Angleichung der Kündigungsfristen für Arbeiter an die der Angestellten hat insbesondere im Bereich der Saisonbetriebe (Stichwort: Hotel und Gastronomie) zu jeder Menge Verfahren geführt, in denen die Kündigungsfristen Thema sind. Es liegen mittlerweile einige erstinstanzliche Entscheidungen vor. Einige dieser Entscheidungen wurden bekämpft. Nummer hat sich der Oberste Gerichtshof mit der Frage der Kündigungsfristen im Hotel- und Gastgewerbe zu beschäftigen. Hier konkret ist im Kollektivvertrag eine 14-tägige Kündigungsfrist (ohne Termin) enthalten. Diese Frist wurde nach Angleichung der Kündigungsfristen für Arbeiter an die der Angestellten im Kollektivvertrag nicht geändert. In der digitalen Version des Kollektivvertrages wird angemerkt, dass die Gewerkschaft hier die Rechtsansicht