Verjährung des Urlaubsanspruchs
In Österreich hat jeder Arbeitnehmer 30 Werktage (bzw. 25 Arbeitstage) (fünf Wochen) gesetzlichen Urlaubsanspruch. Dieser erhöht sich nach Vollendung des 25. Arbeitsjahres (unter gewissen Anrechnungsregelungen) auf 36 Werktage (bzw. 30 Arbeitstage) (= sechs Wochen). In einzelnen Kollektivverträgen bzw. Gesetzen gibt es Sonderregelungen zum Urlaubsanspruch (etwa Behinderteneinstellungsgesetz, Entlastungswoche usw.) nach der österreichischen Rechtslage verjährt der Urlaub, faktisch nach spätestens drei Jahren (zwei Jahre zuzüglich laufendes Urlaubsjahr). Dazu hat sich die Rechtsprechung mittlerweile europaweit entwickelt. Der Dienstgeber hat den Dienstnehmer in Kenntnis zu setzen, dass sein Urlaubsanspruch verjährt, sofern er ihn nicht konsumiert. Er hat ihn darüber hinaus in die Lage zu versetzen, den