Verjährung des Urlaubsanspruchs
In Österreich hat jeder Arbeitnehmer 30 Werktage (bzw. 25 Arbeitstage) (fünf Wochen) gesetzlichen Urlaubsanspruch. Dieser erhöht sich nach Vollendung des 25. Arbeitsjahres (unter gewissen Anrechnungsregelungen) auf 36 Werktage (bzw. 30 Arbeitstage) (= sechs Wochen). In einzelnen Kollektivverträgen bzw. Gesetzen gibt es Sonderregelungen zum Urlaubsanspruch (etwa Behinderteneinstellungsgesetz, Entlastungswoche usw.) nach der österreichischen Rechtslage verjährt der Urlaub, faktisch nach spätestens drei Jahren (zwei Jahre zuzüglich laufendes Urlaubsjahr). Dazu hat sich die Rechtsprechung mittlerweile europaweit entwickelt. Der Dienstgeber hat den Dienstnehmer in Kenntnis zu setzen, dass sein Urlaubsanspruch verjährt, sofern er ihn nicht konsumiert. Er hat ihn darüber hinaus in die Lage zu versetzen, den
Forstweg als Mountainbike-Strecke
Eine Radfahrerin kam auf einer Brücke, die sich auf einer von einer forstlichen Bringungsgenossenschaft errichteten Forststraße befindet, zu Sturz und verletze sich schwer. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen der forstlichen Bringungsgenossenschaft und dem Tourismusverband konnte diese Forststraße als Mountainbike-Strecke benutzt werden. In dieser Vereinbarung wurde u.a. festgehalten: „Der Tourismusverband übernimmt gegenüber den fahrberechtigten Radfahrern die Funktion eines Halters im Sinne des § 1319a ABGB und ist verpflichtet, die Straße, jedoch nur für Radfahrzwecke, im Sinn dieser Bestimmungen in Stand zu setzen und in Stand zu halten. Er wird die Wegbenützungsberechtigten und deren Dienstnehmer in Ausübung des Dienstes gegen alle Ansprüche der Radfahrer
Familienzeitbonus – Papamonat
Am 1. März 2017 ist das Bundesgesetz über die Gewährung eines Bonus für Väter während der Familienzeit, kurz Familienzeitbonusgesetz (FamZeitbG), in Kraft getreten. (BGBl I 53/2016) Damit sollen erwerbstätige Väter, wobei darunter neben dem leiblichen Vater auch Adoptivväter und Dauerpflegeväter zu verstehen sind, die sich direkt nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich der Familie widmen (z.B. in Form des „Papamonats“), eine finanzielle Unterstützung erhalten. Der Oberste Gerichtshof hat sich gehäuft mit den Voraussetzungen für den Familienzeitbonus beschäftigt und damit einige Klarstellungen getroffen. Neben einer exakten und rechtzeitigen Beantragung des Familienzeitbonus ist während dem gesamten Bezugszeitraum genau darauf zu achten, dass sämtliche
Neue Kündigungsfristen für Arbeiter
Mit 01. Oktober 2021 wurden die Kündigungsfristen von Arbeitern an die der Angestellten angepasst. Es gelten sohin gleichartige Modalitäten für die Kündigungen. Es bestehen Ausnahmen für Saisonbrachen, wobei insbesondere im Gastgewerbe strittig ist, ob es sich dabei um eine Saisonbranche im Sinne der diesbezüglichen Regelungen handelt. Es wurde sowohl von Seiten der Gewerkschaft als auch von Seiten der Wirtschaftskammer ein entsprechender Antrag gestellt, der jeweils negativ vom Obersten Gerichtshofs behandelt wurde. Es ist sohin weiterhin nicht höchstgerichtlich geklärt, ob das Gastgewerbe nun eine Saisonbranche im Sinne dieser Regelung ist, so dass die entsprechenden Ausnahmebestimmungen im Kollektivvertrag gelten, oder nicht. Es tun sich in
Aufhebung der Hofeigenschaft
Um einen geschlossenen Hof im Sinne der Bestimmungen des Tiroler Höfegesetzes neu zu bilden, ist ein Durchschnittsertrag des neu zu bildenden Hofes zur angemessenen Erhaltung von mindestens zwei erwachsenen Personen erforderlich. Verliert ein geschlossener Hof etwa durch Abtrennung oder geänderte Zweckbestimmung einzelner Bestandteile, durch Elementarereignisse oder durch andere Umstände überhaupt dauernd die Eignung zur Erhaltung von mindestens zwei erwachsenen Personen, so ist auf Antrag des Eigentümers von der Höfebehörde die Aufhebung der Hofeigenschaft zu bewilligen. Nach einem Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Tirol sind die persönlichen Verhältnisse des Hofeigentümers bei der Prüfung der Ertragskraft des Hofes nicht maßgebend. Ebenso unerheblich ist es nach