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Author: Dr. Johannes Klausner

  /    /  Beiträge von Dr. Johannes Klausner

Eine Radfahrerin kam auf einer Brücke, die sich auf einer von einer forstlichen Bringungsgenossenschaft errichteten Forststraße befindet, zu Sturz und verletze sich schwer. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen der forstlichen Bringungsgenossenschaft und dem Tourismusverband konnte diese Forststraße als Mountainbike-Strecke benutzt werden. In dieser Vereinbarung wurde u.a. festgehalten: „Der Tourismusverband übernimmt gegenüber den fahrberechtigten Radfahrern die Funktion eines Halters im Sinne des § 1319a ABGB und ist verpflichtet, die Straße, jedoch nur für Radfahrzwecke, im Sinn dieser Bestimmungen in Stand zu setzen und in Stand zu halten. Er wird die Wegbenützungsberechtigten und deren Dienstnehmer in Ausübung des Dienstes gegen alle Ansprüche der Radfahrer

Um einen geschlossenen Hof im Sinne der Bestimmungen des Tiroler Höfegesetzes neu zu bilden, ist ein Durchschnittsertrag des neu zu bildenden Hofes zur angemessenen Erhaltung von mindestens zwei erwachsenen Personen erforderlich. Verliert ein geschlossener Hof etwa durch Abtrennung oder geänderte Zweckbestimmung einzelner Bestandteile, durch Elementarereignisse oder durch andere Umstände überhaupt dauernd die Eignung zur Erhaltung von mindestens zwei erwachsenen Personen, so ist auf Antrag des Eigentümers von der Höfebehörde die Aufhebung der Hofeigenschaft zu bewilligen. Nach einem Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Tirol sind die persönlichen Verhältnisse des Hofeigentümers bei der Prüfung der Ertragskraft des Hofes nicht maßgebend. Ebenso unerheblich ist es nach