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Klaunzer, Klausner & Flatscher
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Juni 2026

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Beschäftigungsverhältnisse können auf unterschiedliche Weise beendet werden. Davon hängen die Beendigungsansprüche ab, sodass in der Praxis über die Beendigung oftmals diskutiert wird und Gerichtsverfahren über die aus der Beendigung resultierenden Ansprüchen geführt werden. 1. Mögliche Beendigungsformen: Befristung Auflösung in der Probezeit Dienstgeberkündigung Dienstnehmerkündigung Entlassung vorzeitiger Austritt einvernehmliche Auflösung 2. Befristung: Oftmals wird in Dienstverträgen/Arbeitsverträgen eine Befristung mitaufgenommen. Das Beschäftigungsverhältnis endet dann, ohne dass es einer weiteren Auflösungserklärung bedürfte, mit Ablauf dieser Befristung. Freilich ist es sinnvoll im Vorfeld zu kommunizieren, dass eine Seite das Beschäftigungsverhältnis nicht über die Befristung hinaus fortsetzen möchte, oder das Beschäftigungsverhältnis eben über die Befristung hinaus fortgesetzt werden soll. 3. Auflösung in der Probezeit In Dienstverträgen kann auch eine