Befristetes Dienstverhältnis zur Vertretung nach VBG
Das Dienstverhältnis von Vertragsbediensteten kann grundsätzlich befristet werden und darf eine Befristung einmal für höchstens 3 Monate verlängert werden. Wird das Dienstverhältnis darüber hinaus fortgesetzt, ist es als von Beginn an unbefristetes Dienstverhältnis anzusehen. Das Vertragsbedienstetengesetz (VBG) sieht jedoch großzügigere Ausnahmen für die Zulässigkeit befristeter Dienstverhältnisse vor. Dies unter anderem dann, wenn die/der Vertragsbedienstete „nur zur Vertretung aufgenommen wurde“. In diesem Fall sind mehrfache Befristungen zulässig, wobei die gesamte Dienstzeit 5 Jahre nicht überschreiten darf, weil es ansonsten ab diesem Zeitpunkt als unbefristetes Dienstverhältnis anzusehen ist. Nach der aktuellen Rechtsprechung des OGH (zB 9 ObA 88/25v) ist jedoch von einer/m „nur zur Vertretung
