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November 2023

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Eine Radfahrerin kam auf einer Brücke, die sich auf einer von einer forstlichen Bringungsgenossenschaft errichteten Forststraße befindet, zu Sturz und verletze sich schwer. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen der forstlichen Bringungsgenossenschaft und dem Tourismusverband konnte diese Forststraße als Mountainbike-Strecke benutzt werden. In dieser Vereinbarung wurde u.a. festgehalten: „Der Tourismusverband übernimmt gegenüber den fahrberechtigten Radfahrern die Funktion eines Halters im Sinne des § 1319a ABGB und ist verpflichtet, die Straße, jedoch nur für Radfahrzwecke, im Sinn dieser Bestimmungen in Stand zu setzen und in Stand zu halten. Er wird die Wegbenützungsberechtigten und deren Dienstnehmer in Ausübung des Dienstes gegen alle Ansprüche der Radfahrer