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Feber 2020

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Subvention ist eine Leistung insbesondere Zahlung ohne korrespondierende Gegenleistung im Sinne eines Leistungsaustausches. Die öffentliche Hand wie Bund, Länder und Gemeinden unterstützen mit Subventionen meist auf lokaler Ebene zahlreiche private Vorhaben, insbesondere sportliche, kulturelle und wirtschaftliche. Vereinzelt gibt gesetzlich ausdrücklich geregelte Subventionen z.B. nach dem Privatschulgesetz oder dem Presseförderungsgesetz. In den meisten Fällen besteht nur irgendeine interne Richtlinie oder gar nur praktische Handhabe. Diese schwammige Grundlage begründet den Eindruck, der Subventionsgeber könne nach Belieben gewähren oder verweigern. Tatsächlich lässt die Rechtslage der öffentlichen Hand als Subventionsgeber kaum Spielraum. Sie darf keineswegs nach Belieben entscheiden. Zwar steht ihr frei, keinerlei oder nur für