Rechtsschutzversicherung
Allgemeines Die Rechtsschutzversicherung dient dazu, die Kosten für die Verfolgung eigener rechtlicher Ansprüche und für die Abwehr rechtlicher Ansprüche Dritter zu tragen. Dritter in diesem Sinne kann auch die öffentliche Hand sein wie z.B. in gerichtlichen und behördlichen Strafverfahren. Kosten in diesem Sinne sind vor allem die für den eigenen Rechtsanwalt, die dem Gegner für seinen Rechtsanwalt zu ersetzenden, die Gebühren und Kosten der Gerichte und Behörden, für Sachverständige und Dolmetsche. Umfang Auch wenn der Versicherer sein Produkt mit einer noch so umfassenden Formulierung bezeichnet, deckt die Versicherung immer nur gewisse Bereiche ab. Es gibt keine „All-inclusive-Versicherung“. Jede Versicherung setzt sich aus einzelnen