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Klaunzer, Klausner & Flatscher
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Juni 2025

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Die vorhergehenden Teile beschäftigen sich mit der Haftung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer (nur bei Vorsatz) sowie dem Regressrecht der Sozialversicherungsträger (dafür besteht üblicherweise eine Haftpflichtversicherung). Dritter relevanter Bereich, der bei Arbeitsunfällen für den Arbeitgeber letztlich immer Thema bleibt, ist die Frage, ob die Schutzvorschriften entsprechend eingehalten wurden. Das Arbeitsinspektorat überprüft bei einem Arbeitsunfall, wie sich dieser ereignet hat, und ob sämtliche Schutzvorschriften eingehalten wurden. Sollte der Arbeitsinspektor zum Schluss kommen, dass Schutzvorschriften verletzt wurden, hat er eine Anzeige an die zuständige Verwaltungsstrafbehörde zu stellen. Diese hat die Angelegenheit dann näher zu prüfen und gegebenenfalls auch eine Strafe zu verhängen. Hier ist der Maßstab