Wohnungseigentum und Rechtsnachfolge im Todesfall
Beim Wohnungseigentum gibt es bei der Rechtsnachfolge von Todes wegen, also der Frage, wer die Eigentumswohnung nach dem Tod erhält. Dabei gibt es einige aus dem Wohnungseigentumsgesetz resultierende Besonderheiten zu beachten. Es ist zu unterscheiden, ob die Eigentumswohnung im Eigentum einer Person alleine steht, oder aber Eigentümerpartnerschaft besteht, also die Wohnung im Eigentum zweier Personen steht. Befindet sich die Eigentumswohnung im Eigentum einer Person, kann mit einem Testament (oder Vermächtnis) die Rechtsnachfolge geregelt werden. Wird keine letztwillige Verfügung getroffen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Zu beachten ist, dass eine Eigentumswohnung höchstens zwei Personen (Eigentümerpartnerschaft) gehören kann. Ist hingegen eine Eigentümerpartnerschaft an der Eigentumswohnung