Kontaktdaten

Klaunzer, Klausner & Flatscher
Rechtsanwälte
Anichstraße 6
6020 Innsbruck
Österreich

Telefon: +43 (512) 585 005
Fax: +43 (512) 585 005 20
E-Mail: kanzlei@klaunzer.tirol

Sie erreichen uns

Mo-Fr von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie
Mo-Do von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dezember 2024

  /    /    /  Dezember

Leider kommt es im Arbeitsalltag auch zu Arbeitsunfällen. Losgelöst davon, dass dadurch auch langfristige Ausfälle des Arbeitsnehmers resultieren können, wobei der Arbeitnehmer in diesem Fall auch dementsprechend schwer verletzt ist, stellen sich daraus gewisse Haftungsfragen. - Haftung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer - Haftung des Arbeitnehmers gegenüber AUVA und ÖGK (Regressrecht) - Verwaltungsstrafen und gerichtliche Strafverfahren Dieses Thema kann durchaus ausufernd besprochen und diskutiert werden. Für die Website wird es dreigeteilt entsprechend der obigen Aufzählung. Zum Dienstgeberhaftungsprivileg: Mit Einführung der Verpflichtung des Arbeitgebers, Unfallversicherungsbeiträge abzuführen, wurde ihm auch eine Privilegierung hinsichtlich der Haftung eingeräumt. – Das sogenannte Dienstgeberhaftungsprivileg. Dieses besagt, dass der Dienstgeber nur bei Vorsatz dem