Der Arbeitsunfall – Dienstgeberhaftungsprivileg
Leider kommt es im Arbeitsalltag auch zu Arbeitsunfällen. Losgelöst davon, dass dadurch auch langfristige Ausfälle des Arbeitsnehmers resultieren können, wobei der Arbeitnehmer in diesem Fall auch dementsprechend schwer verletzt ist, stellen sich daraus gewisse Haftungsfragen. - Haftung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer - Haftung des Arbeitnehmers gegenüber AUVA und ÖGK (Regressrecht) - Verwaltungsstrafen und gerichtliche Strafverfahren Dieses Thema kann durchaus ausufernd besprochen und diskutiert werden. Für die Website wird es dreigeteilt entsprechend der obigen Aufzählung. Zum Dienstgeberhaftungsprivileg: Mit Einführung der Verpflichtung des Arbeitgebers, Unfallversicherungsbeiträge abzuführen, wurde ihm auch eine Privilegierung hinsichtlich der Haftung eingeräumt. – Das sogenannte Dienstgeberhaftungsprivileg. Dieses besagt, dass der Dienstgeber nur bei Vorsatz dem