Hotel- und Gastgewerbe – Lohn- und Gehaltsordnung NEU
Der mit Wirkung vom 01.11.2024 in Kraft getretene neue gemeinsame Kollektivvertrag für alle Arbeitnehmer:innen im Hotel- und Gastgewerbe hat mit 01.05.2025 weitere Änderungen gebracht. Diese Neuerungen betreffen vor allem die Lohn- und Gehaltsordnung. Es werden nunmehr österreichweit aufgrund der Dienstzeit einheitlich 5-Jahressprünge eingeführt, die zu einer kollektivvertraglichen Erhöhung des Mindestlohns um jeweils 2,5 % führen. Weiters wird die Anrechnung von „Vordienstzeiten“ neu geregelt. Es wird dabei zwischen Vordienstzeiten und Branchenerfahrung unterschieden. Berücksichtigt werden können stets nur entweder Vordienstzeiten oder Branchenerfahrung. Die Anrechnung von Branchenerfahrung ist nur bei Hilfskräften möglich. Bei den übrigen Lohngruppen sind allfällige Vordienstzeiten anzurechnen, wobei als Vordienstzeiten nur Zeiten gelten, die