Kontaktdaten

Klaunzer, Klausner & Flatscher
Rechtsanwälte
Anichstraße 6
6020 Innsbruck
Österreich

Telefon: +43 (512) 585 005
Fax: +43 (512) 585 005 20
E-Mail: kanzlei@klaunzer.tirol

Sie erreichen uns

Mo-Fr von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie
Mo-Do von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Oktober 2023

  /    /    /  Oktober

Am 1. März 2017 ist das Bundesgesetz über die Gewährung eines Bonus für Väter während der Familienzeit, kurz Familienzeitbonusgesetz (FamZeitbG), in Kraft getreten. (BGBl I 53/2016) Damit sollen erwerbstätige Väter, wobei darunter neben dem leiblichen Vater auch Adoptivväter und Dauerpflegeväter zu verstehen sind, die sich direkt nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich der Familie widmen (z.B. in Form des „Papamonats“), eine finanzielle Unterstützung erhalten. Der Oberste Gerichtshof hat sich gehäuft mit den Voraussetzungen für den Familienzeitbonus beschäftigt und damit einige Klarstellungen getroffen. Neben einer exakten und rechtzeitigen Beantragung des Familienzeitbonus ist während dem gesamten Bezugszeitraum genau darauf zu achten, dass sämtliche