Kontaktdaten

Klaunzer, Klausner & Flatscher
Rechtsanwälte
Anichstraße 6
6020 Innsbruck
Österreich

Telefon: +43 (512) 585 005
Fax: +43 (512) 585 005 20
E-Mail: kanzlei@klaunzer.tirol

Sie erreichen uns

Mo-Fr von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie
Mo-Do von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Erkrankung bei Urlaub und Zeitausgleich

  /    /  Erkrankung bei Urlaub und Zeitausgleich

Erkrankung bei Urlaub und Zeitausgleich

Zeitausgleich und Urlaub haben für Arbeitnehmer dieselbe Wirkung – frei zu haben. Folglich wird bei Arbeitnehmern oft nicht zwischen Urlaub und Zeitausgleich unterschieden.

Tritt allerdings vor oder während einem Urlaub oder Zeitausgleich eine Erkrankung ein, bestehen wesentliche Unterschiede.

Erkrankt ein Arbeitnehmer vor Antritt des vereinbarten Urlaubs, berechtigt dies zum Rücktritt von der Urlaubsvereinbarung, zumal dies als wichtiger Grund angesehen wird.

Erkrankt ein Arbeitnehmer während vereinbarten Urlaubs, befindet sich in § 5 Urlaubsgesetz eine Regelung, dass Krankenstandzeiten nicht auf das Urlaubsausmaß angerechnet werden. Diese Nicht-Anrechnung ist jedoch an mehrere Voraussetzungen gebunden: Die Erkrankung des Arbeitnehmers hat länger als 3 Kalendertage gedauert, wurde weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt und ist keine Folge einer während des Urlaubs einem Erholungszweck widersprechenden Erwerbstätigkeit. Der Arbeitnehmer hat zudem dem Arbeitgeber die Erkrankung unverzüglich mitzuteilen (spätestens nach 3-tägiger Dauer). Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen werden für die Dauer des Krankenstandes keine Urlaubstage konsumiert, sondern hat der Arbeitnehmer einen Entgeltfortzahlungsanspruch aufgrund von Krankheit.

Eine Erkrankung des Arbeitnehmers während des Urlaubs führt nicht zu einer automatischen Verlängerung des Urlaubs, sondern wäre dazu eine gesonderte Urlaubsvereinbarung erforderlich.

Beim Zeitausgleich verhält es sich hingegen so, dass der Arbeitnehmer bei Erkrankung vor Antritt des Zeitausgleichs kein Rücktrittsrecht hat und auch eine Erkrankung während einem Zeitausgleich keine Auswirkungen auf diesen hat.